Am 08. Januar wurden wir, zu einem piependen Rauchmelder in einem Wohnhaus alarmiert. Vor Ort stellten wir fest, dass kein Rauch oder andere Anzeichen eines Brandes erkennbar waren. Um jedoch sicherzugehen, öffneten wir eine Tür, um zum Rauchmelder vorzudringen. Nach einer gründlichen Kontrolle konnten wir glücklicherweise Entwarnung geben – es handelte sich um einen Fehlalarm.
Rauchmelder retten leben
Rauchmelder spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit in Wohnhäusern. Sie können Leben retten, indem sie frühzeitig auf potenzielle Gefahren aufmerksam machen. Auch wenn in diesem Fall keine Gefahr bestand, zeigt der Einsatz, dass ein piepender Rauchmelder immer ernst genommen werden sollte.
Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt seit dem 01.01.2011 eine Rauchmelderpflicht für Schlafräume, Kinderzimmer sowie Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum, also sowohl in Wohnungen als auch in Eigenheimen. Die Landesbauordnung regelt dabei die genauen Anforderungen, Termine und Fristen. Außerdem gibt sie Hinweise zu Installation und Wartung, die für die Sicherheit besonders wichtig sind. Eigentümer sind verantwortlich für die Installation, während die regelmäßige Wartung – in der Regel – den Bewohnern obliegt.
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